Archiv des Autors: eriklenz

Diese Forderung kann man nicht aussitzen

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Liebe Kollegin,

Lieber Kollege,

in der Krise war auf die Beschäftigten der österreichischen Sozialversicherung Verlass. Sie haben das Gesundheitssystem aufrecht erhalten, die pünktliche Auszahlung der Pensionen garantiert und die E-Medikation ausgerollt. Während sie sofort bereit waren zu handeln, setzt die Arbeitgeberseite jetzt bei den Verhandlungen auf eine Verzögerungstaktik.

Die Arbeitgeber haben in der heutigen Kollektivvertragsrunde der Sozialversicherung gezeigt, dass sie einen Abschluss für die Beschäftigten lange hinauszögern wollen.

Unsere Forderung kann man nicht einfach aussitzen. Wenn die Arbeitgeberseite jene Tatkraft an den Tag legen würde, die die Beschäftigten in der Krise gezeigt haben, dann wäre die Prämie bereits ausgezahlt.

Unsere Arbeit in der Corona-Krise verdient mehr Anerkennung!

Mit kollegialen Grüßen

Für die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

DI (FH) Erik Lenz                               Karl Dürtscher                                         Rudolf Wagner

ZBR-Vorsitzender                       Bundesgeschäftsführer              Wirtschaftsbereichssekretär

 

Erreichbarkeit deiner Betriebsräte

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 ich möchte darauf hinweisen, dass die Betriebsräte der Landesstelle Linz selbstverständlich weiterhin für Fragen zur Verfügung stehen.

Roland Nöstlinger          059393 32505

Klaus Wintersberger      059393 32319

Doris Breiteneder           0699 107 83 441

Konrad Stockinger          059393 32510

Erik Lenz                           0676 833 95 1243

 Bitte scheut euch nicht, uns bei Fragen anzurufen.

 Liebe Grüße und bleibt bitte gesund,

Erik Lenz

 

Kundgebung gegen die Zerstörung der Sozialversicherung am 18.10.2018

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Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bundesregierung hat den Umbau des Sozialversicherungssystems beschlossen. Die angekündigte „Patientenmilliarde“ ist jedoch ein Märchen.

In Wahrheit geht es darum, die ArbeitnehmerInnen in der Sozialversicherung zu entmachten. In Zukunft soll hier die Wirtschaft das Sagen haben, aber weniger Beiträge leisten. Die fehlenden finanziellen Mittel werden die Versicherten zu spüren bekommen. Es drohen generelle Selbstbehalte, längere Wartezeiten und eine mögliche Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen.

Das können und dürfen wir nicht hinnehmen und rufen daher auf zum Protest gegen die Zerstörung der Sozialversicherung am

Donnerstag, 18. Oktober 2018, 15 Uhr
Promenade, Linzer Landhaus

Offener Brief an Sozialministerin Mag. Hartinger-Klein

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APA0192 5 II 0180 CI/WI Fr, 13.Jul 2018

Sozialversicherung/Sozialpartnerschaft/Gesundheit/Österreich Utl.:

Offener Brief an Ministerin Hartinger-Klein =

Wien (APA) – Der Zentralbetriebsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA protestiert gegen das kolportierte Vorhaben von Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der Versicherung zu privatisieren. In einem offenen Brief warnte Vorsitzender Erik Lenz am Freitag vor Qualitätsverlusten und weniger Leistungen für die Patienten.

Dass Hartinger-Klein dies vorhabe, habe man von AUVA-Obmann Anton Ofner, der über den Inhalt der seit mehreren Monaten laufenden Gespräche berichtet habe. Die Ministerin mache demnach die Ausgliederung (und Überführung in eine privatwirtschaftliche Organisationsform) der eigenen Einrichtungen zur Bedingung für den Fortbestand der AUVA. Sie wolle ihnen damit jährlich 33 Millionen Euro entziehen, was eine mehr als zehnprozentige Kürzung bedeute.

„Wir finden dies nicht nur hinsichtlich der Vorgangsweise fragwürdig, sondern können dieses Ansinnen auch inhaltlich in keiner Weise nachvollziehen“, so Lenz. Die UKHs und Rehazentren seien über die Grenzen Österreichs hinaus anerkannt: „Sie sind unverzichtbar für die Unfallversorgung in unserem Land, ebenso wie für jene Menschen, die der Rehabilitation bedürfen.“

(Schluss) ham/mk; APA0192 2018-07-13/11:30 131130 Jul

ZBR Erik Lenz: Offener Brief Originaltext:  

Offener Brief an Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein vom Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein!

Vor wenigen Tagen informierte der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, über den Inhalt der Gespräche, die seit mehreren Monaten mit Ihnen geführt werden. Dabei berichtete er unter anderem, dass Sie eine Ausgliederung der eigenen Einrichtungen der AUVA – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – als Bedingung für den Fortbestand der AUVA machen. Wir finden dies nicht nur hinsichtlich der Vorgangsweise fragwürdig, sondern können dieses Ansinnen auch inhaltlich in keiner Weise nachvollziehen. Die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA sind über die Grenzen Österreichs hinaus anerkannt. Sie sind unverzichtbar für die Unfallversorgung in unserem Land, ebenso wie für jene Menschen, die der Rehabilitation bedürfen. Es ist völlig unverständlich, warum Sie nun die Forderung erheben, dass diese effizient geführten Einrichtungen in eine privatwirtschaftliche Organisationsform übergeführt werden sollen. Es sei denn, man meint, auf diese Weise leichter die Qualität und das Leistungsvolumen herunterzufahren zu können – auf Kosten der Menschen in unserem Land.

Die Zahlen, die uns präsentiert wurden, sprechen für diese These. Durch die Ausgliederung sollen den UKH und RZ jährlich 33 Millionen Euro entzogen werden, das ist eine mehr als 10%ige Kürzung. Frau Bundesministerin: glauben Sie wirklich, dass dies möglich ist, ohne massive Einschnitte? Es ist natürlich nicht möglich!

Oder geht es darüber hinaus vielleicht sogar darum, in weiterer Folge mit den Einrichtungen der AUVA private Profite zu ermöglichen, während die Versorgung für die Bevölkerung verschlechtert wird? Geht es darum, Posten für hochbezahlte Geschäftsführer zu schaffen oder will man gar private Betriebsführungsgesellschaften hereinzuholen, während beim Personal und bei den Patienten gespart wird?

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir können nicht glauben, dass dies der Weg ist, den Sie einschlagen möchten und den sie für die AUVA vorgesehen haben.Vielleicht beruht dies alles auf einem Missverständnis, auf einem Kommunikationsproblem. Ich wäre froh, wenn dem so ist.

Die AUVA hat sich nie einer sinnvollen Weiterentwicklung verschlossen. Beleg dafür sind unsere Kooperationsprojekte, durch die wir die Qualität der Versorgung auch in Zukunft sicherstellen und dabei auch wirtschaftliche Synergien erzielen werden. Der raschen Umsetzung eines solchen Projekts – der Kooperation mit der KABEG und dem Land Kärnten in Klagenfurt – haben Sie gerade die Unterstützung verweigert, in dem Sie ein Veto gegen die Genehmigung durch den Hauptverband angeordnet haben. Auch das erzeugt Unverständnis und Verunsicherung.

Ich fordere Sie daher als Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der AUVA – aber auch als Bürger dieses Landes – auf, beenden Sie diese Verunsicherung und geben Sie uns eine authentische Information über das, was Sie mit den Einrichtungen der AUVA vorhaben!

Die Menschen in unserem Land können auf die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA vertrauen. Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob dieses Vertrauen auch in Zukunft gerechtfertigt ist.

In Erwartung Ihrer Rückantwort

Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

 

ZBR übergibt Unterschriften

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Da die Bundesregierung angekündigt hat, die Sozialversicherungsreform im Ministerrat Mitte Mai zu beschließen, haben wir die bisher eingegangenen Unterschriften gestern öffentlich am Ballhausplatz vor dem Bundeskanzleramt übergeben. Das waren ca. 112.000 Unterschriften, die der Verein #aufstehn.at mit der Online-Petition gesammelt hat und gut 78.000 Unterschriften, die wir in Papierform hatten, gesamt mehr als 190.000 Unterschriften!

Die Unterschriftslisten füllten drei Kartoffelsäcke, die wir auf einem Krankenbett transportierten („Andere haben Gangbetten, wir haben sogar Straßenbetten“ – Manfred Rabensteiner). Die Unterschriften wurden von der Generalsekretärin im Sozialministerium, Frau Mag. Helena Guggenbichler übernommen. Bei der Veranstaltung wurden wir von zahlreichen Nationalratsabgeordneten, unter anderem Andreas Schieder, Bepo Muchitsch oder Alois Stöger unterstützt. Gesprochen haben Susi Prager, die Initiatorin der Online-Petition, Wolfgang Katzian, künftiger ÖGB-Präsident, Christian Meidlinger (Younion), Willi Steinkellner (Vida), Barbara Teiber (GPA-djp) und ich. Es kommen auch jetzt täglich noch mehrere tausend Unterschriften im ZBR-Büro an. Bitte sammelt weiter, ich habe angekündigt, dass wir weiter sammeln werden, bis die Zerschlagung der AUVA kein Thema mehr ist.

Hier findest du einige Berichte in den Medien.

ORV TV THEK;    Kurier;   Volksblatt;

Danke an alle, die die Veranstaltung durch ihr Kommen unterstützt haben und ein besonderer Danke an die Kolleginnen und Kollegen, die unter der Organisation von Thomas Hirsch für eine großartige Präsentation und Umsetzung sorgten.

Folge dem Link zu weiteren Bildern

Antwortbrief von BM Hartinger-Klein

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wie im Newsletter angekündigt, haben Betriebsratskörperschaften einen Brief an die Frau Minister gesandt, dazu ein Auszug:

Als besorgter Bürger und Steuerzahler, aber auch als AUVA Bediensteter und Betriebsrat, ersuche ich Sie um Erklärung, wie dieses Regierungsvorhaben von Ihrem Ministerium umgesetzt wird und wie es dann mit der AUVA weitergehen soll.”

Heute erhielten die ersten Anfrager einen Antwortbrief, der unten nachgelesen werden kann. Dieser Brief enthält weitgehend bekannte Aussagen, auch eine Bestandsgarantie für die Einrichtungen ist wieder drinnen. Bemerkenswert finde ich aber die Textpassage:

Es gibt gar keinen Grund, existenzielle Ängste zu schüren, wenn integrative Konzepte vorgesehen sind. Denn im Regierungsprogramm ist als Plan B auch vorgesehen, die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung zu integrieren.”

Antwortschreiben BM Hartinger 1 Antwortschreiben BM Hartinger 2

 

 

AUVA-Zentralbetriebsrat und Arbeiterkammer präsentieren Alternativkonzept zur AUVA-Zerschlagung

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Gegen die Zerschlagung bzw. das Totsparen der AUVA wehrten sich heute AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sowie die Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats der AUVA, Erik Lenz und Martina Kronsteiner, in einer Pressekonferenz. Und sie präsentierten Alternativen: „Alleine die Nutzung der Kompetenzen der AUVA bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und in der Verhütung auch von Freizeitunfällen könnte mittelfristig Einsparungen von 3,6 Milliarden Euro bringen“, sagte Erik Lenz. Kalliauer fordert daher nicht nur den Erhalt der AUVA mit allen Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren, sondern eine Erweiterung ihrer Zuständigkeiten, vor allem auf die Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Mit einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrags um 500 Millionen Euro würde das funktionierende System AUVA zerstört und die Kosten auf andere Träger und Körperschaften verlagert. Im Ergebnis würden Mehrkosten für die Unternehmen durch höhere Unfallzahlen, aber vor allem auch für Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften entstehen. Dem gegenüber steht eine Ersparnis der Unternehmen von durchschnittlich 13,60 Euro pro Mitarbeiter-/in im Monat, rechneten die Betriebsräte vor. Für einen Betrieb mit zwei Angestellten und acht Arbeiterinnen und Arbeitern wären das 1.445 Euro im Jahr. Elf Betrieben mit über 10.000 Mitarbeiter-/innen würde die Senkung des UV-Beitrags hingegen 50 Millionen Euro sparen.
„Eine Erweiterung des Tätigkeitsfelds der AUVA könnte für die österreichische Wirtschaft, aber auch für das Gesundheits- und Sozialsystem massive Einsparungen bringen und vor allem viel menschliches Leid reduzieren oder verhindern“, argumentiert Erik Lenz. Das Alternativkonzept der Betriebsräte sieht die Nutzung der Kompetenzen der AUVA auch für die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und der Kompetenzen in der Unfallverhütung für die Prävention von Freizeitunfällen vor. Die derzeitige Trennung der Zuständigkeit für Berufskrankheiten und beruflich bedingte Erkrankungen sei sinnlos und schädlich für die Effizienz und Effektivität der Prävention. Gleiches gelte für die strikte Trennung der Prävention für Arbeits- und Freizeitunfälle. Durch eine Erweiterung der AUVA- Kompetenzen in diesen Bereichen würden vielfältige Kooperationsmöglichkeiten und Synergien entstehen. Die Kosten für Arbeitsunfälle könnten so laut Lenz mittelfristig um 600 Millionen Euro, jene für die Freizeitunfälle durch verbesserte Prävention um zumindest drei Milliarden Euro, reduziert werden.
Ein weiterer hoher zweistelliger Millionenbetrag könnte durch eine konzentrierte Betreuung von beruflich bedingten Krebserkrankungen durch die AUVA eingespart werden. Und der Ausbau von Traumanetzwerken für ganz Österreich unter wesentlicher Einbindung der AUVA könnte insgesamt zu einer Reduktion der Bettenzahl (wie in den bereits eingeleiteten Kooperationen vorgesehen) und damit der Kosten führen. Die Verbesserung der Versorgungsqualität durch Optimierung der Behandlung und die Möglichkeit einer besseren Kapazitätsplanung für alle beteiligten Träger würde ebenfalls namhafte Beträge bringen.
AK-Präsident Kalliauer verwies darauf, dass sich der Schutz der AUVA bei weitem nicht nur auf Fälle mit einer Verbindung zur Beschäftigung bezieht, sondern verschiedenste schützenswerte Lebensbereiche miteinbezieht. Neben derzeit rund 3,5 Millionen Erwerbstätigen sind fast 1,5 Millionen Schüler/-innen, Studenten/-innen und Kindergartenkinder bei der AUVA versichert.
Vom Unfallversicherungsschutz erfasst sind auch rund 500.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes, der Wasserrettung, der Bergrettung etc. Die Zerschlagung der AUVA würde diesen Versicherungsschutz in Frage stellen und wäre ein zutiefst unsolidarischer Akt! Ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet, drohen den Hilfsorganisationen Abgänge. Derzeit ehrenamtliche Tätigkeiten müssten künftig teuer von der öffentlichen Hand finanziert werden. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten wären höher als die Einsparungen. Oder will die Bundesregierung, dass freiwillige Helfer künftig auf eigene Kosten Versicherungen abschließen müssen?
Besonders dramatische Folgen hätte eine Überführung der AUVA in die Kranken- und Pensionsversicherung. Dreistellige Millionenbeiträge, die derzeit ausschließlich die Arbeitgeber/-innen zahlen, müssten dort die Arbeitnehmer/-innen übernehmen. Das würde dem Haftungsprivileg der Arbeitgeber/-innen die Grundlage entziehen, das ihnen zukommt, weil sie alleine die Beiträge für die Unfallversicherung bezahlen. Bei Arbeitsunfällen ist derzeit gegenüber Arbeitnehmer/-innen ausschließlich die AUVA leistungspflichtig. Die Arbeitgeber/-innen sind von der Haftung befreit. Fällt das Haftungsprivileg, müssen Unternehmen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Das Prozesskostenrisiko für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen würde explodieren. Im Schadensfall müssten die Versicherten dann ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers beweisen. Derzeit genügt der Beweis, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. „Das ist ein Szenario, das niemand will! Warum sich nicht auch Wirtschaftsvertreter dagegen wehren, ist völlig unverständlich“, sagt der AK-Präsident.

Die gesamte Pressekonferenzunterlage finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at