APA Meldung vom 5.4.2018 – Ministerin Hartinger-Klein geht von Auflösung der AUVA aus

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APA0123 5 II 0433 WI/CI                               Do, 05.Apr 2018

 

Sozialversicherung/Gesundheitspolitik/Österreich

 

SV-Träger – Hartinger-Klein geht von Auflösung der AUVA aus

 

Utl.: Soziallministerin glaubt nicht, dass AUVA die geforderten 500 Millionen einsparen kann – Grobkonzept zur Zusammenlegung von Trägern bis Anfang Mai im Ministerrat =

 

   Wien (APA) – Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) geht davon aus, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) tatsächlich aufgelöst wird. Sie glaube nicht, dass die AUVA die geforderten 500 Millionen Euro an Einsparungen erbringen wird, sagte Hartinger-Klein im Gespräch mit der APA. Deshalb werde es “nach derzeitigem Stand” zur Auflösung kommen.

   Im Regierungsprogramm wird von der AUVA bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen Euro gefordert, der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag soll von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt und damit die Lohnnebenkosten um 500 Millionen Euro reduziert werden. Andernfalls werde die AUVA in die bestehenden Träger übergeführt und damit aufgelöst.

   Hartinger-Klein teilte nun mit, dass sie bisher noch keine Pläne von der AUVA dafür bekommen habe. Und sie gehe auch davon aus, dass die AUVA die 500 Millionen nicht auf die Reihe bringen werde. Deshalb werde es “nach derzeitigem Stand” zur Auflösung kommen. AUVA-Obmann Anton Ofner hatte bereits Ende Jänner erklärt, dass sein Träger aus eigener Kraft nur 100 Mio. Euro schaffen werde.

   Obwohl die AUVA laut Regierungsprogramm eigentlich bis Ende des Jahres Zeit hätte, kündigt Hartinger-Klein an, dass ein “Grobkonzept” zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger Ende April/Anfang Mai vom Ministerrat beschlossen werden soll. Nach einer Begutachtung soll das Konzept dann bis zum Sommer vom Parlament verabschiedet werden. In Kraft treten soll es mit längeren Übergangsfristen mit 1. Jänner 2019.

   Geplant ist dabei, die derzeit 21 Sozialversicherungsträger auf “maximal fünf” zu reduzieren. Wenn die AUVA aufgelöst wird, könnten es längerfristig auch nur noch vier werden. Die neun Gebietskrankenkassen sollen zu einer “Österreichischen Krankenkasse” zusammengefasst werden. Dagegen haben sich zuletzt die neun Gebietskrankenkassen und die neun Ärztekammern der Länder in einer “Salzburger Deklaration” gewandt. Darin fordern sie etwa den Erhalt der regionalen Krankenversicherungen und der Selbstverwaltung sowie der autonomen Finanzierung.

   Für die Gesundheitsministerin sind das nur “Machtspiele” und “nicht mehr”. Ihrer Ansicht nach geht es den Kassen und Ärztekammern nur um Macht und nicht um den Patienten. Hartinger-Klein ist aber überzeugt davon, dass die Reform dadurch nicht behindert werden kann.

   Deutlich gelassener sieht das der Vorsitzende im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach. Seiner Meinung nach steht diese “Salzburger Deklaration” nicht im Widerspruch zum Plan einer “Österreichischen Krankenkasse”. Gegenüber der APA meinte Biach, dass ein Dach für die neun Landeskassen Sinn mache und das Service vor Ort weiter bestehen bleiben müsse. Wesentlich sind für ihn drei Punkte: die Leistungsharmonisierung, die Aufgabenbündelung und ein Rechtskörper mit Budgeterstellungskompetenz.

(Schluss) mk/ham

 

 

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