Archiv für den Monat: April 2018

Antwortbrief von BM Hartinger-Klein

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wie im Newsletter angekündigt, haben Betriebsratskörperschaften einen Brief an die Frau Minister gesandt, dazu ein Auszug:

Als besorgter Bürger und Steuerzahler, aber auch als AUVA Bediensteter und Betriebsrat, ersuche ich Sie um Erklärung, wie dieses Regierungsvorhaben von Ihrem Ministerium umgesetzt wird und wie es dann mit der AUVA weitergehen soll.”

Heute erhielten die ersten Anfrager einen Antwortbrief, der unten nachgelesen werden kann. Dieser Brief enthält weitgehend bekannte Aussagen, auch eine Bestandsgarantie für die Einrichtungen ist wieder drinnen. Bemerkenswert finde ich aber die Textpassage:

Es gibt gar keinen Grund, existenzielle Ängste zu schüren, wenn integrative Konzepte vorgesehen sind. Denn im Regierungsprogramm ist als Plan B auch vorgesehen, die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung zu integrieren.”

Antwortschreiben BM Hartinger 1 Antwortschreiben BM Hartinger 2

 

 

AUVA-Zentralbetriebsrat und Arbeiterkammer präsentieren Alternativkonzept zur AUVA-Zerschlagung

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Gegen die Zerschlagung bzw. das Totsparen der AUVA wehrten sich heute AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer sowie die Vorsitzenden des Zentralbetriebsrats der AUVA, Erik Lenz und Martina Kronsteiner, in einer Pressekonferenz. Und sie präsentierten Alternativen: „Alleine die Nutzung der Kompetenzen der AUVA bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und in der Verhütung auch von Freizeitunfällen könnte mittelfristig Einsparungen von 3,6 Milliarden Euro bringen“, sagte Erik Lenz. Kalliauer fordert daher nicht nur den Erhalt der AUVA mit allen Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren, sondern eine Erweiterung ihrer Zuständigkeiten, vor allem auf die Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Mit einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrags um 500 Millionen Euro würde das funktionierende System AUVA zerstört und die Kosten auf andere Träger und Körperschaften verlagert. Im Ergebnis würden Mehrkosten für die Unternehmen durch höhere Unfallzahlen, aber vor allem auch für Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften entstehen. Dem gegenüber steht eine Ersparnis der Unternehmen von durchschnittlich 13,60 Euro pro Mitarbeiter-/in im Monat, rechneten die Betriebsräte vor. Für einen Betrieb mit zwei Angestellten und acht Arbeiterinnen und Arbeitern wären das 1.445 Euro im Jahr. Elf Betrieben mit über 10.000 Mitarbeiter-/innen würde die Senkung des UV-Beitrags hingegen 50 Millionen Euro sparen.
„Eine Erweiterung des Tätigkeitsfelds der AUVA könnte für die österreichische Wirtschaft, aber auch für das Gesundheits- und Sozialsystem massive Einsparungen bringen und vor allem viel menschliches Leid reduzieren oder verhindern“, argumentiert Erik Lenz. Das Alternativkonzept der Betriebsräte sieht die Nutzung der Kompetenzen der AUVA auch für die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und der Kompetenzen in der Unfallverhütung für die Prävention von Freizeitunfällen vor. Die derzeitige Trennung der Zuständigkeit für Berufskrankheiten und beruflich bedingte Erkrankungen sei sinnlos und schädlich für die Effizienz und Effektivität der Prävention. Gleiches gelte für die strikte Trennung der Prävention für Arbeits- und Freizeitunfälle. Durch eine Erweiterung der AUVA- Kompetenzen in diesen Bereichen würden vielfältige Kooperationsmöglichkeiten und Synergien entstehen. Die Kosten für Arbeitsunfälle könnten so laut Lenz mittelfristig um 600 Millionen Euro, jene für die Freizeitunfälle durch verbesserte Prävention um zumindest drei Milliarden Euro, reduziert werden.
Ein weiterer hoher zweistelliger Millionenbetrag könnte durch eine konzentrierte Betreuung von beruflich bedingten Krebserkrankungen durch die AUVA eingespart werden. Und der Ausbau von Traumanetzwerken für ganz Österreich unter wesentlicher Einbindung der AUVA könnte insgesamt zu einer Reduktion der Bettenzahl (wie in den bereits eingeleiteten Kooperationen vorgesehen) und damit der Kosten führen. Die Verbesserung der Versorgungsqualität durch Optimierung der Behandlung und die Möglichkeit einer besseren Kapazitätsplanung für alle beteiligten Träger würde ebenfalls namhafte Beträge bringen.
AK-Präsident Kalliauer verwies darauf, dass sich der Schutz der AUVA bei weitem nicht nur auf Fälle mit einer Verbindung zur Beschäftigung bezieht, sondern verschiedenste schützenswerte Lebensbereiche miteinbezieht. Neben derzeit rund 3,5 Millionen Erwerbstätigen sind fast 1,5 Millionen Schüler/-innen, Studenten/-innen und Kindergartenkinder bei der AUVA versichert.
Vom Unfallversicherungsschutz erfasst sind auch rund 500.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes, der Wasserrettung, der Bergrettung etc. Die Zerschlagung der AUVA würde diesen Versicherungsschutz in Frage stellen und wäre ein zutiefst unsolidarischer Akt! Ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet, drohen den Hilfsorganisationen Abgänge. Derzeit ehrenamtliche Tätigkeiten müssten künftig teuer von der öffentlichen Hand finanziert werden. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten wären höher als die Einsparungen. Oder will die Bundesregierung, dass freiwillige Helfer künftig auf eigene Kosten Versicherungen abschließen müssen?
Besonders dramatische Folgen hätte eine Überführung der AUVA in die Kranken- und Pensionsversicherung. Dreistellige Millionenbeiträge, die derzeit ausschließlich die Arbeitgeber/-innen zahlen, müssten dort die Arbeitnehmer/-innen übernehmen. Das würde dem Haftungsprivileg der Arbeitgeber/-innen die Grundlage entziehen, das ihnen zukommt, weil sie alleine die Beiträge für die Unfallversicherung bezahlen. Bei Arbeitsunfällen ist derzeit gegenüber Arbeitnehmer/-innen ausschließlich die AUVA leistungspflichtig. Die Arbeitgeber/-innen sind von der Haftung befreit. Fällt das Haftungsprivileg, müssen Unternehmen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Das Prozesskostenrisiko für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen würde explodieren. Im Schadensfall müssten die Versicherten dann ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers beweisen. Derzeit genügt der Beweis, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. „Das ist ein Szenario, das niemand will! Warum sich nicht auch Wirtschaftsvertreter dagegen wehren, ist völlig unverständlich“, sagt der AK-Präsident.

Die gesamte Pressekonferenzunterlage finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at

Interview im Ö1 Morgenjournal zum Thema erste Maßnahmen der Belegschaft

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

ich habe heute im Mogenjournal ein Interview zu den geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ankündigung der Sozialminsterin zur Auflösung gegeben.

Hier der Link: http://oe1.ORF.at/player/20180410/510306/070719

bzw. steht das Audiofile am Betriebsratsordner zum nachhören unter

J:\Info\BR-Info\Blogbeiträge ZBR

Die Bevölkerung steht hinter uns! Als wir uns im Lorenz Böhler Krankenhaus bei der Betriebsversammlung bei den Patienten für etwas längere Dauer in der Nachbehandlung entschuldigten und den Grund dafür nannten, gab es spontanen Applaus.

 

Beitrag vom ORF Salzburg zur aktuellen Situation

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Unfallversicherung AUVA: Widerstand gegen Auflösung

Der Betriebsrat der AUVA in Salzburg kündigt Kampfmaßnahmen gegen die von der FPÖ-Gesundheitsministerin geplante Auflösung der Unfallsversicherung an. Diese betreibt auch Salzburgs Unfallkrankenhaus.

Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) geht nach eigenen Angaben „von einer Auflösung aus“, weil sich die Unfallversicherung die von der Ministerin geforderten Einsparungen von 500 Mio. Euro nicht leisten könne.

Betriebsrat fordert Sozialpartnerschaft

Das Gesundheitssystem dürfe nicht sang- und klanglos zerstört werden, sagt Hans-Peter Grandenti, Betriebsratsvorsitzender der AUVA in Salzburg. Es habe immer wieder Gespräche mit der Ministerin gegeben.

Ist das renommierte Salzburger AUVA-Unfallkrankenhaus durch die Pläne der Bundesminiterin nun in seiner Existenz bedroht?

Von der von ihr nun angekündigten Auflösung der „Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt“ (AUVA) sei man deswegen überrascht: „Man muss das sozialpartnerschaftlich lösen, wie man es in Österreich in der Vergangenheit immer gewohnt war. Wirtschaft und Arbeitnehmer sollen an einen Tisch. Dann soll genau analysiert werden, wo etwas getan werden muss und wo nicht.“

ÖVP-Ressortchef gegen AUVA-Auflösung

Die AUVA hat in Salzburg rund 500 Beschäftigte – einen Großteil davon im Unfallkrankenhaus. Ohne AUVA gebe es auch dieses nicht mehr. Das Land Salzburg als Betreiber könnte das Unfallkrankenhauses nicht finanzieren, sagt Gesundheitsreferent und LHstv. Christian Stöckl (ÖVP): „Wir haben ein fertig ausgearbeitetes Konzept, wie das Unfallkrankenhaus und das Landeskrankenhaus zusammengeführt werden können. Dieses Konzept wird diese neuen Pläne nun völlig in Frage gestellt und an der Auflösung der AUVA sicher scheitern.“

Welche Kampfmaßnahmen des Betriebsrates und der Gewerkschaft geplant sind, das will Hans-Peter Grandenti noch nicht sagen. Auch die Manager der anderen Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer sind vehement gegen eine Auflösung der AUVA.

Wie reagiert das Ministerium?

Aus dem Büro der freiheitlichen Gesundheitsministerin Hartinger-Klein in Wien heißt es dazu, dass man zunächst einmal abwarte, ob die AUVA noch ein Konzept vorlege, um die Sparvorgaben zu erfüllen. Im Fall der Auflösung der Unfallversicherung garantiere das Gesundheitsministerium in jedem Fall den Weiterbestand der Unfallkrankenhäuser.

 

APA Meldung vom 5.4.2018 – Ministerin Hartinger-Klein geht von Auflösung der AUVA aus

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APA0123 5 II 0433 WI/CI                               Do, 05.Apr 2018

 

Sozialversicherung/Gesundheitspolitik/Österreich

 

SV-Träger – Hartinger-Klein geht von Auflösung der AUVA aus

 

Utl.: Soziallministerin glaubt nicht, dass AUVA die geforderten 500 Millionen einsparen kann – Grobkonzept zur Zusammenlegung von Trägern bis Anfang Mai im Ministerrat =

 

   Wien (APA) – Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) geht davon aus, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) tatsächlich aufgelöst wird. Sie glaube nicht, dass die AUVA die geforderten 500 Millionen Euro an Einsparungen erbringen wird, sagte Hartinger-Klein im Gespräch mit der APA. Deshalb werde es “nach derzeitigem Stand” zur Auflösung kommen.

   Im Regierungsprogramm wird von der AUVA bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen Euro gefordert, der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag soll von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt und damit die Lohnnebenkosten um 500 Millionen Euro reduziert werden. Andernfalls werde die AUVA in die bestehenden Träger übergeführt und damit aufgelöst.

   Hartinger-Klein teilte nun mit, dass sie bisher noch keine Pläne von der AUVA dafür bekommen habe. Und sie gehe auch davon aus, dass die AUVA die 500 Millionen nicht auf die Reihe bringen werde. Deshalb werde es “nach derzeitigem Stand” zur Auflösung kommen. AUVA-Obmann Anton Ofner hatte bereits Ende Jänner erklärt, dass sein Träger aus eigener Kraft nur 100 Mio. Euro schaffen werde.

   Obwohl die AUVA laut Regierungsprogramm eigentlich bis Ende des Jahres Zeit hätte, kündigt Hartinger-Klein an, dass ein “Grobkonzept” zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger Ende April/Anfang Mai vom Ministerrat beschlossen werden soll. Nach einer Begutachtung soll das Konzept dann bis zum Sommer vom Parlament verabschiedet werden. In Kraft treten soll es mit längeren Übergangsfristen mit 1. Jänner 2019.

   Geplant ist dabei, die derzeit 21 Sozialversicherungsträger auf “maximal fünf” zu reduzieren. Wenn die AUVA aufgelöst wird, könnten es längerfristig auch nur noch vier werden. Die neun Gebietskrankenkassen sollen zu einer “Österreichischen Krankenkasse” zusammengefasst werden. Dagegen haben sich zuletzt die neun Gebietskrankenkassen und die neun Ärztekammern der Länder in einer “Salzburger Deklaration” gewandt. Darin fordern sie etwa den Erhalt der regionalen Krankenversicherungen und der Selbstverwaltung sowie der autonomen Finanzierung.

   Für die Gesundheitsministerin sind das nur “Machtspiele” und “nicht mehr”. Ihrer Ansicht nach geht es den Kassen und Ärztekammern nur um Macht und nicht um den Patienten. Hartinger-Klein ist aber überzeugt davon, dass die Reform dadurch nicht behindert werden kann.

   Deutlich gelassener sieht das der Vorsitzende im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach. Seiner Meinung nach steht diese “Salzburger Deklaration” nicht im Widerspruch zum Plan einer “Österreichischen Krankenkasse”. Gegenüber der APA meinte Biach, dass ein Dach für die neun Landeskassen Sinn mache und das Service vor Ort weiter bestehen bleiben müsse. Wesentlich sind für ihn drei Punkte: die Leistungsharmonisierung, die Aufgabenbündelung und ein Rechtskörper mit Budgeterstellungskompetenz.

(Schluss) mk/ham