Parkgebühren in der Tiefgarage

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Auf Initiative des Betriebsrates hat die Direktion ab 1.2.2017 die Garagengebühr erheblich gesenkt, nämlich auf

€ 15,– monatlich für Mitarbeiter während der Dienstzeit, die bis 25 Stunden Teilzeit beschäftigt sind, für alle Mitarbeiter, die eine Außendienstzulage beziehen oder im Besitz eines Ausweises gem. § 29b StVO sind und für Mitarbeiter, mit denen ein Telearbeitsvertrag abgeschlossen wurde sowie für Lehrlinge.

€ 22,– monatlich für Mitarbeiter während der Dienstzeit ab einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 26 Stunden.

Das ist eine deutliche und spürbare Reduktion, für die wir uns in diesem Weg bei der Direktion sehr herzlich bedanken!

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