Informationen zum FAHRTKOSTENZUSCHUSS

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Allgemein veröffentlicht.
  • Ein Fahrtkostenzuschuss gebührt, wenn sich die Wohnung außerhalb des Dienstortes (=Linz) befindet und die Wegstrecke zwischen Wohnung und Dienststelle an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird.
  • Als Fahrtkostenzuschuss werden die notwendigen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Beförderungsmittel abzüglich Eigenanteil gewährt.
  • Die Fahrtkosten können mittels OÖ Verkehrsverbundes (ooevv.at ) ermittelt werden und betragen monatlich ein Zwölftel des Jahresbetrages.
  • Der Eigenanteil beträgt monatlich ein Zwölftel der Jahreskarte in Wien (VOR – Zone 100), der bei Einmalzahlung zu entrichten ist. (2015: EUR 365,–)
  • Wichtig:
  • Der Fahrtkostenzuschuss muss beantragt werden! Zusätzlich muss bei jeder Änderung – insbesondere bei Fahrpreisänderung – ein neuer Antrag gestellt werden. Das Formular findet ihr unter  J:\Info\BR-Info\Allgemeine Infos\Antrag Fahrtkostenzuschuss     
  • Jede Änderung der persönlichen Situation, die für den Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss – dem Grunde oder der Höhe nach (Wohnsitzwechsel, Zweitwohnsitz u.Ä.)  – ist unverzüglich dem Dienstgeber mitzuteilen.

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