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Schwedenbomben-Frischdienstverkauf März 2021

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Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Aktionen:
– Daueraktion: 8 Heidi-Tafeln nach Wahl nur € 9,99
– März/April-Aktion: 1x Schwedenbomben 20er, 12x Manja oder Swedy, 1x Grand’Or Almonds Pistacchio, 1x Florentine Dark, 1 x Florentine Milk, 1 x Genussriegel Noisette – statt € 18,53 nur um € 14,99!
– Heidi Osterware 2021

Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrates

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch hiermit die aktuelle Mitarbeiterinformation des AUVA-Zentralbetriebsrats – sehr informativ und umfangreich!

Dieses Mal geht es u. a. um folgende Themen:

  • Übersiedlung AUVA-Hauptstelle und Landesstelle Wien
  • Die AUVB wird operativ tätig
  • Anschaffung von Dienst-Elektroautos
  • Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • Kooperation UKH Klagenfurt, UKH Salzburg
  • Dienstpostenplan, Umstrukturierungen
  • Klagen des Zentralbetriebsrats gegen die AUVA

Hier geht’s weiter: AUVA-Mitarbeiterinformation Februar 2021 (nur innerhalb der AUVA aufrufbar)

Gedanken des Zentralbetriebsrates zum Jahreswechsel

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Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Hätte uns jemand vorhergesagt, was 2020 alles auf uns zukommt, wir hätten es wohl nicht geglaubt.
Wer hätte schon gedacht, dass ein paar südchinesische Fledermäuse und die Viren, die sie in sich hatten, die Welt so verändern würden?

Anfangs schauten wir fasziniert nach China, wo zuerst einzelne Stadtteile, dann ganze Städte und Provinzen gesperrt wurden und wir dachten: Sowas wird es bei uns nicht geben. Dann kamen die Bilder vom Zusammenbruch des Gesundheitssystems in Italien und plötzlich war ein kleines Schidorf in Tirol der Mittelpunkt der Corona-Welt. Zum Glück haben wir in Österreich ein großartiges Gesundheitswesen. Sogar der Rechnungshof sah ein, dass seine frühere Kritik an der Menge der Stations- und Intensivbetten falsch war.

Zur Aufrechterhaltung dieses Gesundheitssystems und zum Funktionieren des Sozialstaates trugen die MitarbeiterInnen der AUVA einen wesentlichen Teil bei.

In kürzester Zeit wurden die Abläufe in den Einrichtungen der Situation angepasst und MitarbeiterInnen im Umgang mit „Covid-positiven-Personen“ geschult. Wer konnte, arbeitete von zu Hause aus und sorgte dafür, dass Versicherte ihre Leistungen rasch erhielten, Präventionsprogramme entwickelt und Projekte vorangetrieben wurden und die MitarbeiterInnen ihre Löhne und Gehälter zeitgerecht bekamen.

Quasi nebenbei waren Kinder zu betreuen und zu unterrichten, wurden Aufgaben der Pflege von Angehörigen übernommen. Das private und öffentliche Leben war phasenweise stark eingeschränkt, die Wirtschaft legte eine Vollbremsung hin und viele Familien, die das Jahr optimistisch begannen, stehen auf Grund des Jobverlusts eines Familienmitglieds vor riesigen Herausforderungen.

Und trotzdem ist vieles wie im letzten Jahr. Die EU und die Briten arbeiten immer noch am Brexit, die Sozialversicherungsträger arbeiten an den Vorgaben, die ihnen eine längst verschwundene Regierung auferlegt hat. In der AUVA stehen die gleichen Themen auf der Agenda wie letztes Jahr, etwa Kooperationen der Unfallkrankenhäuser, die Zusammenlegung des Forschungs- und Verwaltungszentrums mit der Landesstelle Wien, die Neugestaltung der Prävention, der Sparkurs beim Personal und der Aufbau der AUVB für die Verwaltung unserer Einrichtungen.

Was zum Glück auch geblieben ist: Die AUVA behandelt ihre MitarbeiterInnen fair und gut, ist ein verlässlicher Arbeitgeber auch in der Krise.

Während hunderttausende Arbeitslose nicht wissen, wie ihre persönliche Zukunft aussieht, steht die AUVA zu ihren Beschäftigten. Die MitarbeiterInnen revanchieren sich durch ihre Leistungen, ihren Einsatz und ihre Kreativität zum Wohle der Versicherten und PatientInnen.

Und noch eines ist gewiss: Die Betriebsräte der AUVA werden auch künftig alles tun, um Sie und Ihre KollegInnen zu unterstützen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen, Wünsche und Vorschläge mit uns zu besprechen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2021. Uns allen wünsche ich Freude und Erfolg bei der Arbeit in unserer AUVA.

Mit kollegialen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender des AUVA-Zentralbetriebsrates

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf 18.12.2020

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Es gibt kurz vor Weihnachten wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Dezember-Aktion:
– diverse Weihnachtsprodukte
– exklusive Tafel-Aktion: 10 Heidi-Tafeln um nur € 9,99!
– Niemetz Adventkalender 1 + 1 gratis

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz November 2020

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Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung!

November-Aktion:
– diverse Weihnachtsprodukte
– exklusive Tafel-Aktion: 8 Heidi-Tafeln um nur € 9,99!

 

Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden!

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Zum Schutz aller Menschen in Österreich: ÖGB fordert längst überfälliges Update der Berufskrankheitenliste!
Über Covid-19 wissen wir acht Monate nach den ersten Fällen in Österreich nach wie vor wenig. Das ist schlecht. Für Menschen, die täglich im Beruf stehen, sogar noch schlechter. Denn bislang wissen wir nicht, ob und welche Art von Spätfolgen für die Betroffenen entstehen können. Dies ist vor allem bei asymptomatischen und milden Verläufen der Fall.
Umso wichtiger ist es, den Unfallversicherungsträgern wie beispielsweise der AUVA in Corona-Zeiten jegliche Infektion mit Covid-19 zu melden, bei der der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Was der ÖGB empfiehlt
– Hast du dich mit Covid-19 infiziert und ist der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben, solltest du deinen Betriebsrat oder Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen und sie dazu veranlassen diese an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden.
– Somit stellst Du sicher, dass du Heilbehandlungen, Rehabilitation oder möglicherweise auch finanzielle Unterstützung erhältst.
– Deshalb ist es wichtig, deinen Arbeitgeber oder auch deinen behandelnden Arzt bzw. deine behandelnde Ärztin darauf hinzuweisen, deine Infektion an die zuständige Stelle zu melden.

Immer der Unfallversicherung melden
Auch wenn Erkrankte jetzt als geheilt gelten, können sie, wenn eine Meldung gemacht wurde, auch Jahre später von der AUVA kontaktiert und entsprechend behandelt werden. Auf ihrer Website weist die AUVA darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf Covid-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz
Doch für welche Bereiche würde eine Covid-19-Erkrankung gelten? Diese sind: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen. Gelten würde es aber auch für öffentliche Apotheken, Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge.

Auch Schulen, Kindergärten, Säuglingskrippen sowie der Gesundheitsdienst und Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche gehören dazu. Genauso Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Im Zweifelsfall immer melden
Unabhängig davon ist aber grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten. Auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (z. B. Dokumentationspflicht) sind zu beachten.

Aktualisierung längst ausständig
Eine Einschränkung auf bestimmte Unternehmen ist angesichts der Erfahrungen mit der Pandemie nicht gerechtfertigt. 2013 wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wird die „Modernisierung der Berufskrankheitenliste” im türkis-grünen Regierungsprogramm als ein Punkt genannt – geschehen ist jedoch nach wie vor nichts.

Dabei würde es insgesamt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste geben. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Links
Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus
Definition von Berufskrankheiten – Gesundheitsministerium
(Information des ÖGB, 05.11.2020)

Mitarbeiter-Aktion: Weihnachtslachs der Fa. Zettl GmbH, Oftering

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Sehr geehrte Damen und Herren!
Es freut uns sehr, dass wir unsere Premium-Räucherlachse ganz aus Norwegen zum selben Preis wie im Vorjahr anbieten können.

Wir ersuchen Sie, unser Weihnachtslachs-Angebot für Ihre MitarbeiterInnen zu veröffentlichen. Die Bestellung erfolgt direkt bei uns (telefonisch, per Mail oder in unserem webshop), Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Rabattcode zettl20 die Sonderpreise in unserem Webshop ansehen können und 20 % Rabatt auf das gesamte Sortiment in unserem Webshop (ausgenommen Aktionen und Herzkindergeschenke) erhalten.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße aus Oftering, Brigitta Zettl

Zettl-Mitarbeiter-Aktion Weihnachtslachs 2020
Zettl GmbH, web-shop