Aufgrund der innenpolitischen Entwicklungen haben wir die Gehalts- und Lohnverhandlungen heuer vorverlegt, und konnten am Abend des 13.10.2017 für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung erfolgreich abschließen.
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2018 um einen Sockelbetrag von €5 sowie um weitere 2,1% erhöht. Das ergibt eine durchschnittliche Erhöhung aller Schemata um 2,25%.
Die Verhandlungen zum Rahmenrecht starten mit ersten Bürogesprächen am 20.10.2017.
Detaillierte Infos findest du hier: 2018-KV-Info-lang_V2.1_17102017