Archiv der Kategorie: Allgemein

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf

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Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf am 28. Mai 2021

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Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Sommer-Kinderbetreuung 2021

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann auch heuer wieder stattfinden!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 02. August bis 03. September 2021
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, mit Angabe des Namens, Alter des Kindes und des voraussichtlichen Betreuungszeitraums.

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz April 2021

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Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente! Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Aktionen:
Daueraktion: 8 Heidi-Tafeln nach Wahl nur € 9,99
März/April-Aktion: 1x Schwedenbomben 20er, 12x Manja oder Swedy, 1x Grand’Or Almonds Pistacchio, 1x Florentine Dark, 1 x Florentine Milk, 1 x Genussriegel Noisette – statt € 18,53 nur um € 14,99!

Anrechnung von Vordienstzeiten

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Schreiben zur Anrechnung von berufseinschlägigen Vordienstzeiten hat viele Fragen ausgelöst, die häufig an den örtlichen Betriebsrat herangetragen werden.

Die Betriebsratsvorsitzende der Hauptstelle hat die HRM gebeten, einige dieser Fragen zu beantworten. Diese Fragen und Antworten möchten wir Euch auch zur Verfügung stellen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei BRV Schadauer und bei Mag. Schmid!

Für weitere Fragen steht euch der Betriebsrat der Landesstelle Linz gerne zur Verfügung!

  • Wenn von Kolleg*innen keine Unterlagen eingereicht werden – wird die Anrechnung auch anhand der im Personalakt vorliegenden Unterlagen überprüft?

Für eine Bearbeitung hat eine Geltendmachung mit der Vorlage von Unterlagen zu erfolgen.

  • Da der Zeitraum für die Einreichung sehr knapp bemessen ist – wie ist mit Unterlagen umzugehen, wenn diese später eingereicht werden?

Auch nach dem 31.03.2021 einlangende Unterlagen werden bearbeitet werden.

  • Wenn kein Dienstgeber bei anzurechnenden Zeiten gegeben ist (Selbständigkeit) – wird dies auch angerechnet?

Die Anrechnung von selbständigen Zeiten erfolgt gemäß § 13 Abs.1 Z 2 lit. b DO.A – das heißt, wenn die Zeiten als Versicherungszeiten im Sinne der angegebenen Bestimmungen gelten und mindestens 6 Monateununterbrochen gedauert haben.

  • Was ist mit pensionierten Kolleg*innen – wird denen auch etwas „nachbezahlt“?

Die Erstreckung des Urteils auch auf ausgeschiedene Mitarbeiter*innen muss noch mit der Generaldirektion und dem Rechtsvertreter der AUVA geklärt werden.