Liebe Kollegin,
lieber Kollege,
wie gewohnt erfolgt nach der letzten Vorstandssitzung wieder eine ausführliche Information über aktuelle Ereignisse in der AUVA:
Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner
In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde. 121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.
Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.
Der ÖGB berichtet darüber auch auf seiner Homepage: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342600580560/home/kritische-stimmen-unerwuenscht
Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019
Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000€ angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.
REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt
Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.
Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.
Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen.
Sozialfonds für 2019 beschlossen
Trotz der angespannten finanziellen Situation in der AUVA konnten die Verhandlungen zum Sozialfonds positiv abgeschlossen werden und eine Erhöhung erreicht werden. Wir sind zuversichtlich, damit wieder alle Leistungen abdecken zu können und sehen die ZBR- Veranstaltungen (Schitage, Beachvolleyball-Turnier, Kegelturnier) finanziell als gesichert.
Familienbonus Plus
Von der Bundesregierung wurde heuer der Familienbonus beschlossen. Er bringt ab 1.1.2019 einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.500€ je Kind und Jahr. Beantragen kann man den Familienbonus mit dem beiliegenden Formular E30, das an die Personalabteilung gesendet werden muss, damit der Steuervorteil beim Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. Nähere Informationen dazu sind im beiliegenden Folder zu finden. In wie weit sich der Familienbonus auf Leistungen des Sozialfonds auswirken (Kinderbetreuungskosten) ist noch in Diskussion. Wir werden rechtzeitig informieren. Die Auszahlung des Familienbonus könnte sich etwas verzögern, da erst die Voraussetzungen in der EDV zur Lohnverrechnung geschaffen werden müssen.
Die HPA weist darauf hin, dass der Familienbonus nur dann berücksichtigt werden kann, wenn das Formular dorthin gesandt wird!
AUVA Betriebsräte Thema bei der Fragestunde im Nationalrat
Die aktuelle Fragestunde im Parlament beschäftigte sich am 22.11. auch mit den Vorgängen in der AUVA. Die Ministerin Hartinger-Klein beantwortete dabei die Fragen der Abgeordneten.
Auszüge finden sich in den folgenden Links:
Besonders interessant finde ich die Frage: War das Vorgehen mit Obmann Ofner abgesprochen und wird die freie Meinungsäußerung von ArbeitnehmervertreterInnen innerhalb der AUVA, die sich für ihren Erhalt einsetzen weiterhin gewährleistet sein?
Sowie die Antwort der Ministerin: „Das ist allein die Entscheidung der Selbstverwaltung.“
Auch neu für mich: Die Aussage, dass der Betriebsrat der AUVA der Ministerin zugesichert hätte, keine weiteren Maßnahmen durchzuführen.
Wir sind intern noch auf der Suche nach jenem Betriebsrat, von dem diese Aussage stammen könnte J
ACHTUNG: Die Links sind nur noch wenige Tage gültig. Wir versuchen, das Dokument vom ORF dauerhaft zu bekommen.
Interessante Radiodiskussion über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Ebenfalls aus der Mediathek des ORF stammt der Link zur Radiosendung über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die ich sehr empfehlen kann. Die Sendung dauert ca. 30 Minuten und ist wahrscheinlich ebenfalls nur mehr wenige Tage online. https://oe1.orf.at/player/20181122/533683
Pressekonferenz am 26.11.2018
Gemeinsam mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer gebe ich morgen, am 26.11. 2018 um 10:00 Uhr eine Pressekonferenz mit dem Titel: „AUVA – Einsparungen zu Lasten der Prävention, der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Beschäftigten“
Hier ist der Link zur Ankündigung der Pressekonferenz. Die Presseunterlage dazu stelle ich gerne im Anschluss an die Pressekonferenz zur Verfügung.
Soweit die aktuellen Neuigkeiten. Ich wünsche schöne Arbeitstage!
LG
Erik Lenz